Das Marcora-Gesetz räumt der Belegschaft ein Vorkaufsrecht an dem insolventen Betrieb ein. D.h., wenn die Belegschaft eines insolventen Betriebes beschließt, eine Genossenschaft zu gründen, um den Betrieb oder Teile davon fortzuführen, kann sie die Anlagen, Hallen usw. des Betriebes vom Konkursverwalter pachten und hat später, wenn das Firmenvermögen versteigert wird, ein Vorkaufsrecht, d.h., bei gleichen Gebot bekommt sie den Zuschlag. Diese Regelung begünstigt die beteiligten Mitarbeiter und stärkt die lokale Ökonomie. weiterlesen »