Historische Forschungen zur Revolution 1918/19 in Deutschland und ihre Rezeption in der Zeit der Außerparlamentarischen Opposition in der BRD und Westberlin
Immer wieder hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland heftige Auseinandersetzungen zu historischen Ereignissen gegeben, die relevante Teile der Öffentlichkeit erreichten und zum Politikum wurden. Erinnert sei beispielsweise an die so genannte Fischer-Kontroverse, an den „Historikerstreit“ oder an die Diskurse zu Goldhagens „willigen Vollstreckern“. Bei diesen Auseinandersetzungen ging es immer auch um Gegenwärtiges: die Selbstvergewisserung der bundesdeutschen Gesellschaft, ihre Verortung im Kontinuum deutscher Geschichte oder die geschichtswissenschaftliche Begleitmusik für eine sich vorbereitende oder vollziehende politische Wende.
Im Folgenden soll von der Zeit der Außerparlamentarischen Opposition die Rede sein, die 1967/68 entstand und bis in die Mitte der siebziger Jahre hineinreichend einen beträchtlichen Einfluss auf das geistig-politische Klima der Bundesrepublik und Westberlins auszuüben vermochte. Genauer gesagt soll es darum gehen anzudeuten, welche Einwirkungen und Wechselbeziehungen zwischen den damals diskutierten radikaldemokratischen Konzepten für eine erneuerte Gesellschaft und den innerhalb der Geschichtswissenschaft von vorwiegend jungen Wissenschaftlern formulierten, neuartigen Interpretationen der Revolution und Rätebewegung von 1918/19 bestanden.1
Die gesellschaftspolitische Situation in der Zeit von 1967/68 bis zur Mitte der siebziger Jahre war außerordentlich günstig, um Forschungen zur Geschichte der Novemberrevolution eine große Resonanz zu verschaffen. Einleitend sei es daher gestattet, zunächst in der gebotenen Kürze und deshalb äußerst fragmentarisch den „Geist der Zeit“ jener Jahre aufscheinen zu lassen.
Erstens entstand – wie schon gesagt – nach den Jahren der Adenauerschen „Kanzlerdemokratie“ und in offenem Gegensatz zu den vorhandenen Institutionen des politischen Systems eine Außerparlamentarische Opposition (APO), die Spontaneität, Phantasie, Nachdenken über völlig neuartige Formen und auch Ziele des politischen Handelns und das Infragestellen der bislang praktizierten, als völlig unzureichend empfundenen Möglichkeiten politischer Partizipation der Bürgerinnen und Bürger auf ihre Fahnen geschrieben hatte.
Damit einher ging zweitens ein stetig wachsendes Interesse für den Marxismus und die Geschichte der revolutionären Bewegungen, speziell der Arbeiterbewegung. Originaltexte unterschiedlichster Provenienz und Literatur über den Marxismus hatten Konjunktur und fanden Eingang in die Produktion bürgerlicher Verlage. Der Fischer Taschenbuch Verlag – um nur diese Beispiele zu nennen – vermarktete mit großem Erfolg eine vierbändige Werkauswahl von Karl Marx und Friedrich Engels; der Rowohlt Taschenbuch Verlag publizierte sogar in mehreren Auflagen das in der DDR herausgegebene „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“. Marxistische Termini wurden plötzlich mit großer Selbstverständlichkeit in nicht wenigen Feuilletons der bürgerlichen Presse benutzt – man lese nur die damaligen Jahrgänge der meinungsbildenden Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“.
In diesem Zusammenhang wurde drittens die DDR-Historiographie in bisher nicht gekannter Weise rezipiert, das heißt ohne von vornherein den wissenschaftlichen Charakter der Geschichtswissenschaft des anderen deutschen Staates in Zweifel zu ziehen. Dies galt in Sonderheit für die Forschungen zur Frühbürgerlichen Revolution, zu den preußischen Reformen, zur Revolution von 1848/49, zum Faschismus und eben auch zur Revolution von 1918/19.
Viertens wurde von einflussreichen Kräften innerhalb der Sozialdemokratie, nicht zuletzt vom 1969 in das Amt des Bundespräsidenten gewählten Gustav W. Heinemann, der Versuch unternommen, die Geschichte emanzipatorischer und revolutionärer Bewegungen und Ereignisse ins kollektive Gedächtnis zu rufen. Hierzu gehörten unter anderem die Bauernkriege, revolutionäre Ereignisse im Gefolge der Französischen Revolution von 1789 sowie die Revolution von 1848/49. Die Eröffnung der „Erinnerungsstätte an die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte“ im Juni 1974 in Rastatt gehörte in diesen Zusammenhang.
Die Attraktivität intensiverer Beschäftigung mit der Revolution von 1918/19, nicht zuletzt mit der Rätebewegung jener Zeit, war neben der gewachsenen Aufmerksamkeit für revolutionäre Ereignisse und Strömungen in der deutschen Geschichte auch den unübersehbar gewordenen Demokratiedefiziten in der damaligen BRD geschuldet. Leidenschaftlich wurde die Frage erörtert, ob die real existierende bürgerlich-parlamentarische Demokratie einer qualitativen Weiterentwicklung durch außerparlamentarische Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung jenseits der tradierten Institutionen bedürfe, ja ob die Demokratie nicht auch Einzug hinter den Werktoren halten müsse.2
Angestachelt wurden diese Debatten bekanntlich durch die von 1966 bis 1969 regierende Große Koalition, als die Opposition im Bundestag von einer kleinen Schar von FDP-Abgeordneten mit reduzierten Kontrollrechten wahrgenommen werden sollte. Eine beträchtliche Rolle spielte die Verabschiedung der Notstandsgesetze im Mai 1968, die von nicht wenigen Bürgerinnen und Bürgern, nicht zuletzt von vielen Gewerkschaftern, als potenzielles Instrumentarium zum Einsatz gegen unerwünschte Bewegungen „von unten“, auch gegen streikende Arbeiter, interpretiert wurden.
In Rechnung zu stellen ist ferner die von der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt erzeugte Aufbruchsstimmung an der Jahreswende 1969/70. Viele nahmen die im Folgenden zitierten Sätze in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 durchaus für bare Münze und empfanden sie als Bestätigung ihres kritischen Denkens sowie als direkte Aufforderung zu weiterem politischen Engagement, auch innerhalb der SPD und ihrer Jugendorganisation, den Jungsozialisten: „Wir wollen mehr Demokratie wagen(...)Mitbestimmung, Mitverantwortung in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft werden eine bewegende Kraft der kommenden Jahre sein.(...)Wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an.“3
Im Gegensatz zu dem Eindruck, der im Jahre 2008 anlässlich des vierzigjährigen „Jubiläums“ der APO in fast allen Medien erweckt werden sollte, bestand die Bewegung der „68er“ keineswegs nur aus jungen Wissenschaftlern, Angehörigen der künstlerischen und pädagogischen Intelligenz, aus Studenten und Oberschülern. Sie bildeten zweifelsfrei den Kern der APO. Aber auch unter Arbeitern und Lehrlingen, auch unter Gewerkschaftern wuchs die Bereitschaft, sich der APO und ihren Aktionen anzuschließen, zumindest aber viele der hier geäußerten Gedanken und Konzepte einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen. Im Wesentlichen ging es dabei um die Überlegung, den Aktionsradius des DGB und seiner Einzelgewerkschaften nicht auf die Imperative der verordneten, bisher als „alternativlos“ qualifizierten Sozialpartnerschaft zu reduzieren.4
Hierbei spielte die damalige Debatte um die gesetzliche Fixierung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitenden in den Betrieben eine entscheidende Rolle. Im Kern ging es dabei um die Funktion der Betriebsräte. Vereinfacht formuliert: Sollten sie als Instrumente der Gegenmacht der Arbeitenden verstanden werden oder bestand ihre Aufgabe im Sinne der so genannten Sozialpartnerschaft darin, unternehmerische Entscheidungen innerhalb der Belegschaften legitimieren zu helfen?
Insgesamt, so schien es zumindest, hatten sich in der BRD und in Westberlin unübersehbar „Legitimitätsprobleme des Spätkapitalismus“, so der Titel eines 1973 von Jürgen Habermas veröffentlichten Buches, herausgebildet und ausgeprägt.
Zurück zur Situation des Jahres 1968. Eine kleine Episode soll verdeutlichen, in welcher Weise sich prominente Exponenten der APO damals die Neuorganisierung des politischen Systems vorstellen konnten. Im Heft 14 der Zeitschrift „Kursbuch“, eines der einflussreichsten intellektuellen „Zentralorgane“ der Außerparlamentarischen Opposition, wurde 1968 das Modell einer „Räte-Republik Westberlin“ formuliert. Dies geschah in Form eines Gespräches, an dem der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger, zugleich der Herausgeber des „Kursbuchs“, und die „Vordenker“ des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) Rudi Dutschke, Bernd Rabehl und Christian Semler teilnahmen.
Worum ging es dabei? Die Gesprächsteilnehmer schlugen vor, den Betrieb „zum Zentrum der politischen Selbstbestimmung, der Selbstbestimmung über das eigene Leben“5 zu entwickeln. Hier müsse täglich debattiert werden, es werde „langsam ein Kollektiv entstehen, ein Kollektiv ohne Anonymität, begrenzt auf zwei- bis dreitausend Leute, die also immer noch eine direkte Beziehung zueinander haben.“6 Vom Betrieb ausgehend würden in Westberlin Rätestrukturen entstehen, bis hin zu einem „obersten Städterat“, in den „die Vertreter der einzelnen Kommunen, die einzelnen Räte, jederzeit wählbar und abwählbar, ihre Vertreter hineinschicken. Sie werden den Wirtschaftsablauf kontrollieren, und zwar ohne Anweisungen zu geben.(...) Man nimmt Computer zu Hilfe, um zu berechnen, was gebaut werden muss, wie die Pläne aussehen müssen, welche Gefahren auftauchen.“7
Polizei und Justiz – so dachte man – könnten abgeschafft werden, die in Westberlin produzierten Waren könnten am ehesten in die DDR und in die anderen sozialistischen Staaten geliefert werden. Auch an diejenigen, die sich gegenüber derartigen Vorstellungen ablehnend verhalten sollten, die „Unbelehrbaren“, wurde gedacht: Sie hätten die Möglichkeit, in die BRD zu emigrieren.
Zugegeben – hier wurde ein recht extremes Beispiel für die seinerzeit geführten Debatten zur Fort- und Neuentwicklung politischer Strukturen angeführt, dessen vollkommen realitätsferner Charakter unübersehbar war. Es sollte allerdings demonstrieren, dass die Theorien und die reale Geschichte von Rätebewegungen als Anregung für aktuelles politisches Handeln und für die Konstruktion von Entwürfen für eine zukünftige Gesellschaft rezipiert wurden. Sie fielen in jedem Falle auf einen fruchtbaren Boden.
Die Beschäftigung mit der Revolution von 1918/19 war innerhalb der konservativ ausgerichteten Geschichtswissenschaft der BRD bis weit in die sechziger Jahre hinein eine eher am Rande stehende Thematik. Eine wesentliche Ausnahme sei an dieser Stelle genannt: 1954 publizierte der damals noch junge Zeithistoriker Walter Tormin seinen Band „Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie“8, in der sich einige bemerkenswerte Einschätzungen fanden. Für ihn waren die Räte zugleich Revolutionsausschüsse, Träger der Staatsgewalt und Organe (proletarischer) Interessenvertretung. Als Quellen für die Entstehung der Rätebewegung nannte er die Stellung des Arbeiters als die eines Objektes in der kapitalistischen Gesellschaft, die Schwächen der parlamentarischen Staatsform, insbesondere die Entfremdung zwischen Wählern und Abgeordneten, und die Suche nach einer Alternative zum politischen System der Herrschenden, einschließlich der Einführung von Elementen einer direkten Demokratie.
Aufhorchen ließ Tormins Schlussfolgerung, die er aus dem Scheitern der Räte zog: „Die von der Geschichte gestellte Aufgabe, die Demokratie durch Erfüllung berechtigter sozialer Forderungen im Volks zu festigen, ist bis heute noch nicht befriedigend gelöst worden.“9 Solche, gleichsam „politisierenden“ Töne, die nicht frei schienen von Sympathien für die Rätebewegung in der Zeit der Novemberrevolution, waren damals ein Fremdkörper innerhalb der „Historikerzunft“ der BRD.
Fast zehn Jahre vergingen, ehe Eberhard Kolb und Peter von Oertzen das Thema Novemberrevolution aufgriffen und in zwei bis zum heutigen Tage bedeutsamen Monographien an Hand neu erschlossener Quellen, auch solchen aus regionalen und lokalen Archiven, bearbeiteten. Beginnen wir mit dem Maßstäbe setzenden Werk Eberhard Kolbs zu den Arbeiterräten in der deutschen Innenpolitik.10
Für den Autor, so die damals Aufsehen erregende These, existierte 1918/19 durchaus nicht die simple Alternative, entweder in Deutschland den „Bolschewismus“ nach Leninschem Muster oder stattdessen die bürgerlich-parlamentarische Demokratie Weimarer Provenienz einzuführen. Eberhard Kolb erkannte Handlungsspielräume vor allem für die Führung der Sozialdemokratie, die in einer fahrlässigen Weise nicht ausgeschritten worden seien: „Sie sahen nicht, dass eine bis dahin von der Macht im Staat ausgeschlossene Partei und Klasse nicht durch Übernahme einiger Kabinettsposten zu einem realen Machtfaktor in einem modernen Verwaltungsstaat werden kann, sondern nur durch die Eroberung von politischen Machtpositionen und Schlüsselstellungen in der Verwaltung.“11 Wohlgemerkt, als diese Sätze veröffentlicht wurden, regierte noch Konrad Adenauer, die SPD hatte erst drei Jahren zuvor ihr „Godesberger Programm“ verabschiedet.
Indem die Sozialdemokratie die Arbeiterräte sukzessive abbaute, so Eberhard Kolb, beraubte sich die Partei eines unerlässlichen Instrumentariums, das für die dringend notwendige Demokratisierung von Staat und Gesellschaft dringend gebraucht worden wäre.
Zugleich attestierte der Autor der SPD-Führung, sie habe die Gefahr des „Bolschewismus“ stark überzeichnet, während sie zugleich die Gefahren von rechts, die nicht zuletzt vom kaiserlichen Offizierskorps ausgingen, unterschätzt habe. Dies waren bislang nicht gehörte Töne im Zusammenhang mit einer geschichtswissenschaftlichen Interpretation der Novemberrevolution und vor allem des ansonsten als alternativlos qualifizierten Handelns der SPD-Führung um Friedrich Ebert.
Einen anderen Zugang zur Thematik wählte der Hannoveraner Politikwissenschaftler Peter von Oertzen in seiner Studie über die Betriebsräte in der Novemberrevolution.12
Auch er verwarf die bis dahin innerhalb der Historiographie der BRD vertretene Alternative für das Handeln der SPD-Führung: „Bolschewismus oder bürgerliche Demokratie“ und formulierte noch direkter und zugespitzter als Kolb, dass die einzige wirkliche Alternative zur bürgerlichen Demokratie nicht der „Bolschewismus“, sondern eine auf das Rätesystem gestützte soziale Demokratie gewesen sei. Von Oertzen negierte in seiner Arbeit nicht den Parlamentarismus, sondern postulierte seine Anreicherung durch Rätestrukturen, die letztlich auch die politische durch die soziale Demokratie ergänzen sollten.
Hier lag die Attraktivität dieser Anschauungen für die Auseinandersetzungen in der Zeit der Außerparlamentarischen Opposition begründet: Nur eine Minderheit stellte die parlamentarische Demokratie grundsätzlich in Frage13, wohl aber gab es weit verbreitet die Ansicht, dass eine funktionierende Demokratie auch „hinter dem Werktor“ existieren müsse und im übrigen nicht auf die Stimmabgabe bei den Wahlen zum Bundestag bzw. den Landtagen und kommunalen Vertretungskörperschaften zu reduzieren sei. Aus diesen Gründen seien Elemente direkter Demokratie in das politische System der BRD zu implementieren. Deshalb gewannen von Oertzens Interpretationen über die nicht ausgeschöpften emanzipatorischen Potenziale in der Novemberrevolution auch eine gewisse Bedeutung angesichts der in den sechziger und frühen siebziger Jahren geführten Mitbestimmungsdebatten innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes, an denen er sich im übrigen aktiv beteiligte.14
Seit Ende der sechziger Jahre wurde die Beschäftigung mit der Novemberrevolution eines der wesentlichen Themen in der westdeutschen Zeitgeschichtsschreibung.15 Es entstanden nicht nur zahlreiche Studien, es wurden nicht nur wertvolle Quelleneditionen herausgegeben, es entstand auch – bei aller Differenziertheit im Einzelnen – eine „herrschende Lehre“, die der Novemberrevolution und ihren Resultaten einen spezifischen Platz in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts zuwies und die vor allem solche Schlussfolgerungen aus dem Geschehen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zog, die implizit oder auch ganz ausdrücklich Lehren für die Gegenwart beinhalteten. Auch diese Forschungen stimulierten die Diskussionen um eine Weiterentwicklung des politischen Systems, wie sie zum Beispiel zur Einführung von Plebisziten oder zur Schaffung von „imperativen Mandaten“ für die Abgeordneten der kommunalen Parlamente, der Landtage und des Bundestages, aber auch – so die damaligen Diskussionen in der SPD und im Deutschen Gewerkschaftsbund – für die Delegierten von Partei- und Gewerkschaftskongressen.
Neben Peter von Oertzen und Eberhard Kolb, der weiterhin dieser Thematik in seinen Publikationen verbunden blieb, trat besonders Reinhard Rürup hervor, dessen dezidiert vorgetragene Auffassungen zur Novemberrevolution die Thesen Eberhard Kolbs unterstützten, ja sie noch pointierter formulierten. In seiner 1968 sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien veröffentlichten Studie „Probleme der Revolution in Deutschland 1918/19“16 verband sich die Kritik an der Politik der damaligen SPD-Führung mit der starken Betonung der seinerzeit vorhanden gewesenen, durchaus realen Chancen, eine auf den Trümmern des Kaiserreiches neu zu errichtende Demokratie unter Einschluss der politischen und ökonomischen Entmachtung von bedeutenden Teilen der herrschenden Klassen errichten zu können. Dabei wäre es durchaus realisierbar gewesen, nicht nur Verwaltung, Justiz und Heer zu demokratisieren, sondern es sei vor allem um die Sozialisierung des ostelbischen Großgrundbesitzes und der Großindustrie, besonders der Schwerindustrie, gegangen. Die Geschichte der Novemberrevolution akzentuierte Rürup als eine Geschichte verpasster Chancen.
Dieser Gedanke trat auch in der von Gerald D. Feldman, Eberhard Kolb und Reinhard Rürup gemeinsam verfassten Studie „Die Massenbewegungen der Arbeiterschaft in Deutschland am Ende des Ersten Weltkrieges (1917-1920)“ klar zutage. „Die Revolution“, so hieß es dort, „scheiterte am Versagen der politischen Führung“. So blieb schließlich der revolutionäre Akt vom November 1918 „der Höhepunkt des Erfolges statt zum Ausgangspunkt für einen Prozess wirklich revolutionärer Umwälzungen zu werden.“17
Die Autoren vertraten überdies die These, dass die damals entwickelte Rätetheorie, die als Theorie einer revolutionären proletarischen Massenbewegung und zugleich als Entwurf einer sozialistischen Gesellschaft verstanden werden müsse, „als die eigentliche theoretische Leistung der Massenbewegung in Deutschland zwischen 1917 und 1920 anzusehen“ sei, „indem hier versucht wurde, das Problem der Revolution und des Aufbaus einer sozialistischen Gesellschaft grundlegend neu zu durchdenken.“18
1975 nahm Reinhard Rürup in der Einleitung zu einem von ihm herausgegebenen Sammelband über die Arbeiter- und Soldatenräte in Nordrhein-Westfalen19 den Faden wieder auf und stellte die Novemberrevolution und ihre Resultate in Beziehung zur historischen Entwicklung der folgenden Jahrzehnte. Unbestreitbar sei, dass die 1918/19 getroffenen Entscheidungen „für das Schicksal der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und – im Hinblick auf die ‚Machtergreifung’ des Nationalsozialismus – für die allgemeinen weltgeschichtlichen Entwicklungen unseres Jahrhunderts von grundlegender Bedeutung sind.“20
Die strukturelle Schwäche der Weimarer Republik, so Rürup, sei vornehmlich ein Ergebnis ihrer Entstehungsgeschichte gewesen und könne nicht auf die Belastungen durch die militärische Niederlage und die Einwirkungen der wirtschaftlichen Krisen reduziert werden.
Deutlicher als zuvor wurde hier nicht nur die Politik der SPD-Führung in den Jahren 1918/19 verworfen. Vielmehr unterzog der Autor die Auseinandersetzung der Sozialdemokratie mit der Novemberrevolution einer deutlichen Kritik. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem „gebrochenen Verhältnis“ der SPD zur Revolution und von der „Versuchung“, „die Niederlage im Ringen um eine demokratische Ordnung nachträglich in einen frühen Sieg im Kampf zwischen ‚Totalitarismus’ und Demokratie zu verwandeln.“21
Rürup stellte aber vor allem die Frage, ob und inwieweit es zulässig sei, aus den Ereignissen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges Lehren für die politischen Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik zu ziehen. Dass dabei die Revolution von 1918/19 „noch immer ein Politikum“ sei, dass es sich bei ihr „nicht um ein Stück abgelebter Vergangenheit handelt, sondern dass Vergangenheit und Gegenwart gerade im Hinblick auf diese Revolution in einem...Wechselverhältnis stehen“22, stand für ihn außer jeden Zweifel. Er schrieb hierzu in dankenswerter Klarheit:
„Die Einsicht, dass die sozialdemokratische Führung 1918/19 zu viel Energie darauf verwandt hat, um Massenbewegungen ihrer eigenen Anhänger...niederzuhalten, aber zu wenig getan hat, um die im Sinne sozialdemokratischer Politik notwendigen Änderungen durchzusetzen bzw. dauerhaft zu stabilisieren, könnte auch in der Gegenwart dazu beitragen, angemessene und selbstbewusste politische Strategien zu entwerfen. Dabei geht es durchaus nicht um eine grundsätzliche Entscheidung zwischen Reform und Revolution, sondern um die Erkenntnis, dass auch die Politik der Vermeidung des Risikos ihre Risiken in sich trägt, dass auch Reformen nur im Rahmen einer entschlossenen, risikobereiten Politik möglich sind. Die kritische Aufarbeitung der Revolution könnte schließlich auch die Einsicht vertiefen, dass sozialdemokratische Politik keineswegs nur nach links abgegrenzt, sondern nach rechts durchgesetzt werden muss.“23
Vor allem an solchen Bemerkungen, die Schlussfolgerungen für die politische Situation in der BRD beinhalteten und dabei für eine spürbare Veränderung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse „von links“ plädierten, entzündete sich bald die Kritik konservativer Historiker und Politikwissenschaftler. Sie warfen Rürup, Kolb, von Oertzen und anderen in diesem Sinne argumentierenden Autoren vor, die Möglichkeit eines „dritten Weges“ zwischen einer „totalitären sozialistischen Diktatur“ und der real existierenden parlamentarischen Demokratie zu propagieren und mit dem Rekurs auf die Novemberrevolution historisch zu legitimieren. Dabei taten sich unter anderem Wolfgang J. Mommsen, Eckhard Jesse, Henning Köhler und Heinrich August Winkler hervor.24 Ihnen passte, wenn man es umgangssprachlich formulieren darf, die ganze Richtung nicht. Vor allem wehrten sie sich dagegen, aus dem historischen Geschehen der Jahre 1918/19 Schlussfolgerungen abzuleiten, die zu einer emanzipatorischen Veränderung der sozialen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik beitragen könnten.
Einige ihrer grundlegenden Argumentationslinien lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erstens wurde der Vorwurf formuliert, es würden die damaligen Gefahrenpotenziale für einen groß dimensionierten Bürgerkrieg, mit all’ seinen unabsehbaren Folgen, bei weitem unterschätzt. Deshalb habe für die Führung der SPD zweitens keine andere Chance bestanden, als mit Hilfe der alten Eliten, in Sonderheit des Offizierskorps der kaiserlichen Armee, so weit es ging die Ordnung in Deutschland aufrecht zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
Zweitens dürfe die damals drohende Gefahr einer bolschewistischen Revolution und damit der Herbeiführung eines „Chaos“ in Deutschland nicht überschätzt, andererseits aber nicht als vollkommen irreal eingeschätzt werden. Gleichsam präventiv musste einer solchen Entwicklung durch ein Zusammenspiel der sozialdemokratischen (und freigewerkschaftlichen) Führung mit den Fachleuten in der Verwaltung, im Regierungsapparat und in der Armee sowie mit den Repräsentanten der Industrie Einhalt geboten werden. Somit erhalten auch die Ebert-Groener- und die Stinnes-Legien-Abkommen den Charakter von alternativlosen Handlungen. Damit einher gingen ausschließlich negative Einschätzungen des Spartakusbundes, aber auch der USPD, einschließlich einer zumindest impliziten Exkulpation der terroristischen Handlungen der konterrevolutionären Soldateska, die bekanntlich auch vor der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht zurückschreckte.
Drittens wurde den Räten jedes Potenzial abgesprochen, an der Konstituierung des neuen politischen Systems, bei dem es sich angeblich nur um eine repräsentative, bürgerlich-parlamentarische Demokratie handeln konnte, irgendeine produktive Rolle zu spielen. Dies gelte um so mehr, als es den Räten – im Gegensatz zu einem aus freien Wahlen hervorgegangenen Parlament – an der demokratischen Legitimation gefehlt habe.
Viertens wurde die These von den strukturellen Schwächen und Defiziten der Weimarer Republik, die ihre Wurzeln nicht zuletzt in der Haltung der sozialdemokratischen Führung in der Novemberrevolution habe, strikt verworfen. Der Nationalsozialismus – so Heinrich August Winkler – „wäre nach 1929 auch zur Massenbewegung geworden, wenn 1918/19 die Schwerindustrie sozialisiert und der Großgrundbesitz enteignet worden wäre.“25
Fünftens würden die außenpolitischen Rahmenbedingungen vernachlässigt. Sie boten den damaligen deutschen Autoritäten keine Spielräume für revolutionäre Entwicklungen, aber auch nicht für weitgehende Reformen, selbst wenn sie innerhalb des Rahmens einer bürgerlichen Gesellschaft realisiert worden wären. Erinnert wurde in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit der Alliierten, jederzeit durch eine militärische Intervention oder die Errichtung einer Blockade zur See unliebsame politische Entwicklungen verhindern zu können.
In Wahrheit ging es den Opponenten von Eberhard Kolb, Peter von Oertzen und Reinhard Rürup jedoch weniger um den Nachweis, dass die sozialdemokratische Führung 1918/19 in einer „Zwangslage“, gleichsam alternativlos gehandelt habe. Vielmehr sollten aktuelle Debatten um „dritte Wege“, jenseits von realem Monopolkapitalismus und poststalinistischen Gesellschaften, sollte die Analyse historischer Ereignisse mit dem Ziel, Anregungen für emanzipatorisches Handeln in der Gegenwart zu erhalten, als unwissenschaftlich denunziert werden.
Die Voraussetzungen dafür, dass diese Bemühungen erfolgreich umgesetzt werden konnten, waren inzwischen weitgehend vorhanden. Seit der Mitte der siebziger Jahre hatte sich die geistig-politische Atmosphäre in der Bundesrepublik allmählich wieder in ein konservatives Fahrwasser bewegt. Die Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung und damit auch zur Novemberrevolution ebbten allmählich ab. Der Impuls der Außerparlamentarischen Opposition hatte sich weitgehend verbraucht, der Marsch durch die Institutionen, zumal innerhalb der SPD, war gescheitert.
Auch die Geschichtswissenschaft der Bundesrepublik zollte dem neuen Zeitgeist nach und nach Tribut und wandte sich anderen Themen zu.
Zugespitzt formuliert: Die Kritik an der „herrschenden Lehre“ wurde eigentlich zu einem Zeitpunkt formuliert, als die „Gefahr“, dass von der Geschichtsschreibung Impulse für emanzipatorisches Denken und Handeln ausgehen konnten, bereits vorüber war. Jürgen Kocka schrieb in diesem Zusammenhang bedauernd: Es sei „im Grunde bedauerlich, wie rasch in den letzten Jahren marxistische Begriffe, Titel und Argumente aus den zeitkritischen Debatten, aus den gängigen Taschenbuchreihen und den sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen verschwunden sind.“26 Tatsächlich wurde endgültig mit dem Paradigmenwechsel von der „Sozialgeschichte“ zur „Kulturgeschichte“27, der sich seit der Wende von den achtziger zu den neunziger Jahren durchzusetzen begann, der Prozess einer Entpolitisierung der Geschichtsschreibung in der Bundesrepublik unübersehbar.28 Für die Geschichte der Novemberrevolution, so schien es, war kein erkennbares Interesse mehr vorhanden.
Besonders bedauerlich erscheint in diesem Zusammenhang, dass die 1968 begonnene, groß angelegte Edition der „Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19“ mittlerweile eingestellt wurde. Nachdem Eberhard Kolb und Reinhard Rürup 1968 den Band über den „Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik“ herausgegeben hatten, folgten 1976 die von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven verantwortete Edition über „Regionale und lokale Räteorganisation in Württemberg 1918/19“ und schließlich 1980, herausgegeben von Peter Brandt und Reinhard Rürup, „Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19“.29 Die in der Einleitung des letztgenannten Bandes formulierte Ankündigung, es würden demnächst weitere Bände über die Rätebewegung in Hamburg und Bremen veröffentlicht, blieb leider folgenlos . Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Herausgabe dieser schon avisierten Bände nicht zustande kam und dass entsprechende Dokumentationen vor allem über die Münchner Räterepublik und ihre Vorgeschichte, aber auch über die revolutionären Ereignisse im rheinisch-westfälischen, sächsischen und oberschlesischen Industriegebiet, die für die historische Forschung von großem Interesse wären, wohl nicht das Licht der Welt erblicken werden.
Glücklicherweise wurden noch 1993, 1997 und 2003 – teilweise finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft – drei voluminöse Bände über die „Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte in den Jahren 1918/19“ ediert.30
Allem Anschein nach bleibt die begonnene Edition von Quellen zur Revolution und Rätebewegung von 1918/19 also ein Torso. Dies ist um so bedauerlicher als die Herausgeber der Berlin betreffenden Dokumentation völlig zu Recht feststellen: „Aus den Utopien der Rätebewegung sind immer wieder Impulse erwachsen, so z.B. in der Bewegung der Achtundsechziger, aber auch selbst für Veränderungen in scheinbar unveränderlichen Strukturen des Realsozialismus, und sie bergen bislang abstrakte Visionen, die über repräsentative parlamentarisch-demokratische oder einseitig marktwirtschaftlich geformte Systeme hinausführen können.“31
Am Ende bleibt die Hoffnung, dass in einer gewandelten politisch-ökonomischen Situation, die von einer tief greifenden wirtschaftlichen Krisis geprägt wird, erneut Fragen nach Alternativen zum bestehenden politischen System aufgeworfen werden. Die Rückbesinnung auf die Revolution von 1918/19, auf das damals Unerledigte im Handeln linker Kräfte, könnte vielleicht dazu beitragen, dringend notwendige Prozesse der Demokratisierung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen. Und selbst, wenn sich herausstellen sollte, dass der Rätegedanke am Ende nicht als Strukturprinzip einer neuen Gesellschaft taugt, so gilt dennoch, was Reinhard Rürup vor über vierzig Jahren zu Papier brachte: „Dass einer solchen Theorie ein stark utopisches Element innewohnt, liegt auf der Hand...Aber selbst, wenn die Theorie falsch sein sollte, könnte sie doch der politischen Diskussion wesentliche neue Impulse vermitteln.“32
1 Zeitgleich wurden Debatten zu Räte-Theorien und zur Geschichte der Rätebewegungen auch in der Soziologie und in der Politischen Wissenschaft geführt, die hier nicht berücksichtigt werden können. Vgl. Wilfried Gottschalch, Parlamentarismus und Rätedemokratie. Mit einem Lesebuch, Berlin 1968 u. Probleme der Demokratie heute. Sonderheft 2 der „Politischen Vierteljahresschrift“, Opladen 1971 (Beiträge der 1969 von der „Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft“ durchgeführten Tagung über „Räte als politisches Organisationsprinzip“, u.a. von Peter Lösche, Oskar Anweiler, Bernd Rabehl u. Udo Bermbach).
2 Wolfgang J. Mommsen schrieb hierzu: „Seit dem Erwachen der Studentenbewegung und der ‚Neuen Linken’, die beide einen romantisch-utopischen Marxismus nichtautoritären Charakters das Wort redeten, wurde Ende der 60er Jahre die deutsche Revolution 1918/20 vollends zu einem Debattierfeld, das der historischen Verifikation möglicher Alternativkonzeptionen zur parlamentarischen Demokratie diente.“ Wolfgang J. Mommsen, Die deutsche Revolution 1918-1920. Politische Revolution und soziale Protestbewegung, in: Geschichte und Gesellschaft, 4. Jg., 1978, S. 363.
3 Zitiert nach: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schmidt. Eingeleitet u. kommentiert v. Klaus v. Beyme, München u. Wien 1979, S. 252 u. 281.
4 Vgl. Kritik der Mitbestimmung. Partnerschaft oder Klassenkampf? Eine Studie von Frank Deppe, Jutta von Freyberg, Christof Kievenheim, Regine Meyer u. Frank Werkmeister, Frankfurt a.M. 1969 sowie Anpassung oder Widerstand? Gewerkschaften im autoritären Staat, hrsg. v. Sven Gustav Papcke, Frankfurt a.M. 1969.
5 Ein Gespräch über die Zukunft mit Rudi Dutschke, Bernd Rabehl und Christian Semler, in: Kursbuch, Nr. 14, 1968, S. 165.
6 Ebenda.
7 Ebenda. Zitate von Bernd Rabehl.
8 Vgl. Walter Tormin, Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie. Die Geschichte der Rätebewegung in der deutschen Revolution 1918/19, Düsseldorf 1954.
9 Ebenda, S. 135.
10 Vgl. Eberhard Kolb, Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919, Düsseldorf 1962.
11 Ebenda, S. 407.
12 Vgl. Peter von Oertzen, Betriebsräte in der Novemberrevolution. Eine politikwissenschaftliche Untersuchung über Ideengehalt und Struktur der betrieblichen und wirtschaftlichen Arbeiterräte in der deutschen Revolution 1918/19, Düsseldorf 1963 u. Neuausgabe Bonn 1976.
13 Vgl. hierzu Werner Hofmann, Über die Notwendigkeit einer Demokratisierung des Parlaments, in: Sozialistische Politik, 1. Jg., Nr. 2, Juni 1969, S. 49ff.
14 Diese Diskussionen können vor allem in den entsprechenden Jahrgängen der „Gewerkschaftlichen Monatshefte“ (GMH) nachgelesen werden. Angeführt seien hier nur die folgenden, dem Autor besonders interessant erscheinenden Beiträge: Fritz Vilmar, Die Mitbestimmung muss am Arbeitsplatz beginnen, in: GMH, H. 8/1968, S. 472ff.; Rüdiger Hoffmann, Erweiterung der innerbetrieblichen Mitbestimmung durch Arbeitsgruppen, in: ebenda, H. 12/1968, S. 719ff.; Wilfried Gottschalch, Parlamentarisches System und Rätedemokratie, in: ebenda, H. 1/1969, S. 28ff.; Rudolf F. Kuda, Mitbestimmung und organisierter Kapitalismus, in: ebenda, H. 2/1969, S. 65ff.;
15 Vgl. hierzu die wertvolle Bibliographie von Georg P. Meyer, Bibliographie zur deutschen Revolution 1918/19, Göttingen 1977.
16 Vgl. Reinhard Rürup, Probleme der Revolution in Deutschland 1918/19, Wiesbaden 1968. Eine englische Übersetzung erschien im gleichen Jahr im „Journal of Contemporary History“.
17 Gerald D. Feldman, Eberhard Kolb u. Reinhard Rürup, Die Massenbewegungen der Arbeiterschaft in Deutschland am Ende des Ersten Weltkrieges (1917-1920), in: Politische Vierteljahresschrift, 13. Jg., 1972, S. 98.
18 Ebenda, S. 100.
19 Vgl. Reinhard Rürup, Einleitung, in: derselbe, Hrsg., Arbeiter- und Soldatenräte im rheinisch-westfälischen Industriegebiet. Studien zur Geschichte der Revolution 1918/19, Wuppertal 1975.
20 Ebenda, S. 7f.
21 Ebenda, S. 15.
22 Ebenda, S. 11.
23 Ebenda, S. 10. Hervorhebungen von mir-R.Z.
24 Vgl. Wolfgang J. Mommsen, Die deutsche Revolution 1918-1920, S. 362ff.; Eckard Jesse u. Henning Köhler, Die deutsche Revolution 1918/19 im Wandel der historischen Forschung. Forschungsüberblick und Kritik an der „herrschenden Lehre“, in: aus politik und zeitgeschichte, B 45/78, 11.11.1978, S. 3ff.; Heinrich August Winkler, Die Sozialdemokratie und die Revolution von 1918/19, Berlin u. Bonn 1979. Die Anti-Kritik von Reinhard Rürup: Demokratische Revolution und „dritter Weg“. Die deutsche Revolution von 1918/19 in der neueren wissenschaftlichen Diskussion, in: Geschichte und Gesellschaft, 9. Jg., 1983, S. 278ff.
25 Heinrich August Winkler, Die Sozialdemokratie und die Revolution 1918/19, S. 69.
26 Jürgen Kocka, Sozialgeschichte. Begriff – Entwicklung – Probleme, Göttingen 1986, S. 150. Hervorhebungen von mir-R.Z.
27 Vgl. hierzu die ebenso erfrischend zugespitzten wie zutreffenden Bemerkungen bei Manfred Gailus, Was macht eigentlich die historische Protestforschung? Rückblicke, Resümee, Perspektiven, in: Mitteilungsblatt des Instituts für soziale Bewegungen, Nr. 34/2005, S. 127ff.
28 Vgl. Reiner Zilkenat, Geschichtsrevisionismus – Nur eine Angelegenheit des Rechtsextremismus?, in: Rundbrief, hrsg. v. d. Bundesarbeitsgemeinschaft Rechtsextremismus/Antifaschismus beim Parteivorstand DIE LINKE, H. 1-2/2006, S. 13ff.
29 Der erstgenannte Band erschien im Verlag Brill, Leiden, die beiden anderen Quelleneditionen im Droste Verlag in Düsseldorf.
30 Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte in der Revolution 1918/19. Dokumente der Vollversammlungen und des Vollzugsrates, hrsg. v. Gerhard Engel, Bärbel Holtz, Gaby Huch u. Ingo Materna, 3 Bde., Berlin 1993-2002.
31 Ebenda, Bd. 3, S. XXXII.
32 Reinhard Rürup, Rätebewegung und Revolution in Deutschland 1918/19, in: Neue Politische Literatur, 12. Jg., 1967, S. 314.